- Kfz-Unfallgutachten z.B. für Haftpflicht und Kaskoschäden
- Kurzgutachten bei geringfügigen Schäden unter 750 EUR
- Direktabrechnungen mit allen Versicherungen im Haftpflichtfall, auch bei Bagatellschäden
- Wertgutachten, Oldtimerbewertungen
- Beweissicherungsgutachten, Feststellung von Unfallvorschäden oder Mängel; z.B. im Zusammenhang mit Fahrzeugerwerb
- Beratung beim Gebrauchtwagenkauf, nur evtl. Fahrtkosten werden berechnet
- Gegenüberstellungen, Kausalitätsprüfungen
- Reparaturbestätigungen
- Rechnungsprüfberichte